Was kostet die Förderung? Meist nichts.
In der Regel übernimmt das Jugend- oder Sozialamt die Kosten über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, einkommensunabhängig. So steht die Unterstützung Ihrem Kind offen, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation.
Förderung soll nicht am Geld scheitern.
Autismusspezifische Förderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie soll die Teilhabe Ihres Kindes am Leben verbessern und wird deshalb in der Regel vom zuständigen Amt getragen.
Der Weg dorthin wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert. Sie müssen ihn nicht allein gehen: Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Bewilligung.
- In der Regel keine Kosten für die Familie
- Einkommensunabhängig nach § 35a SGB VIII
- Volle Begleitung durch den gesamten Antrag
Was hinter der Eingliederungshilfe steckt.
Was ist § 35a SGB VIII?
Eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe: die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Autismus zählt dazu.
Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Ziel ist, diese Teilhabe zu verbessern und Nachteile auszugleichen.
Was zahlen Eltern?
In der Regel nichts. Die ambulante Eingliederungshilfe nach § 35a wird einkommensunabhängig gewährt. Den Einzelfall klärt das zuständige Jugendamt.
Wer entscheidet?
Das zuständige Jugendamt bewilligt die Hilfe. Wir liefern die fachliche Grundlage, stimmen uns mit dem Amt ab und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Antworten, die entlasten.
Unsicher, ob Ihnen die Hilfe zusteht ?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir schauen gemeinsam, welcher Weg für Ihr Kind offensteht. Ganz unverbindlich.